Pflege Blog

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Anstieg der Zahl der pflegebedürftigen Personen | 18.12.2024

Die Zahl der pflegebedürftigen Personen ist laut Statistischem Bundesamt in Deutschland seit Dezember 2021 um mehr als 700.00 Menschen angestiegen und liegt mittlerweile Ende 2023 bei ca. 5,7 Millionen.

Die Zunahme ist zum Teil erklärbar mit dem 2017 geänderten Begriff der Pflegebedürftigkeit. Hier von den bis dahin geltenden Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt.

Ca. 4,9 Millionen pflegebedürftige Menschen wurden im Dezember zu Hause versorgt, davon bezogen 3,1 Millionen ausschließlich Pflegegeld und wurden überwiegend durch Angehörige gepflegt.

Unter den Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden sind 680.000 Menschen mit dem Pflegegrad 1.

Der Großteil (78%) der pflegebedürftigen Personen war über 65 Jahre alt, ca. ein Drittel war mindestens 85 Jahre alt. Bei den mindestens 90jährigen betrug der Anteil der Pflegebedürftigen 87%.

 

Nutzung des Entlastungsbetrags in Baden-Württemberg | 14.12.2024

Der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung kann in Baden-Württemberg nun auch für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer genutzt werden, die sich als Einzelhelfende engagieren. Im Dezember 2024 wurde auf die veränderten Bedarfe reagiert und entsprechend die Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) angepasst. So können niedrigschwellige Unterstützungsleistungen im Alltag für pflegebedürftige Menschen bürokratiearm durch ehrenamtliche Personen erbracht werden.

 

BARMER Pflegereport 2024 | 02.12.2024

Pflegerisiko und Pflegedauer bilden den Schwerpunkt des Pflegereports 2024.

Seit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs 2017 stieg der Anteil der Anteil der monatlich pflegebedürftigen Menschen signifikant an.

Vergleicht man mit dem Jahr 2016, so hat der Anteil der Menschen, die zwei Jahre nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit weiterhin pflegebedürftig waren, um ca. 10% zugenommen. Auch habe die durchschnittliche Pflegedauer zugenommen. Lag diese bei kürzlich verstorbenen Pflegebedürftigen bei durchschnittlich 3,9 Jahren, liege sie aktuell pflegebedürftigen Menschen bei durchschnittlich 7,5 Jahren.

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriffs sei deshalb eine Ursache, dass seitdem Kognitive und kommunikative Fähigkeiten bzw. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen ebenso berücksichtigt werden wie körperliche Beeinträchtigungen. Maßstab für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit ist seitdem der Grad der Selbstständigkeit. Dies habe dazu geführt, dass deutlich mehr Menschen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse haben, was zu einer deutlichen Kostenerhöhung geführt habe.

Als weitere Ursachen für Kostensteigerungen der Pflegeversicherungen werden genannt:

Aufgrund der demographischen Entwicklung stieg die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen seit 2019 um 36% an, ca. die Hälfte der über 85jährigen muss gepflegt werden. Durch die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade haben mehr Menschen Zugang zu Pflegeleistungen erhalten.

Die Löhne in der Pflege sind gestiegen.

Der Personalschlüssel wurde insbesondere in stationären Einrichtungen verbessert bei gleichzeitigem Fachkräftemangel.

Die Pflegekassen zahlen mit längeren Heimaufenthalten steigende Zuschläge an die pflegebedürftigen Menschen. Da die Kosten im Pflegebereich aber schneller anwachsen, steigen die Eigenanteile trotzdem.

 

Veränderung des Landespflegegeldes Bayern | 13.11.2024

Wie u.a. die Süddeutsche Zeitung und der Bayerische Rundfunk jeweils in ihren Onlineausgaben vom 12.11.2024 berichten, wird unter anderem das Landespflegegeld umgeschichtet. Wegen der angespannten Finanzlage soll ab 2026 die direkte Auszahlung des Landespflegegeldes halbiert werden. Der Gesamtbetrag der Sozialleistungen soll bestehen bleiben, aber neu verteilt werden. Der Betrag von aktuell pauschal jährlich 1.000€ bei Pflegegrad 2 oder höher soll auf 500€ sinken. Die andere Hälfte soll in den Ausbau der Pflege fließen wie z.B. Tages- und Kurzeitpflegeplätze, wo wachsender Bedarf herrsche. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Pflege erhalten bisher jährlich rund 400.000 Menschen das Pflegegeld, was einen Jahresbetrag von 400 Millionen Euro für den Freistaat bedeutet.

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