Unabhängige Pflegeberatung in Neuss
Vor 2017 wurden Pflegebedürftige in Neuss statt in Pflegegrade in Pflegestufen unterteilt. Allerdings wurden in diesem alten Modell die besonderen Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B. durch eine Demenzerkrankung) nicht ausreichend berücksichtigt. Dies wurde 2017 mit der Einführung des Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) und der Pflegegrade korrigiert. Die Pflegebedürftigen, die bis zum Stichtag bereits eine Pflegestufe hatten, wurden in den entsprechenden Pflegegrad übergeleitet.
Seit dieser Umstellung nahm die Zahl der pflegebedürftigen Menschen zu, einerseits auf die demographische Entwicklung, aber auch auf die Veränderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs zurückzuführen ist.
Seitdem werden durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung MDK bzw. Medicproof (bei Privatversicherten) mehr Menschen als pflegebedürftig eingestuft, als vor der Umstellung von Pflegestufe auf Pflegegrad.
Pflegegrad | Pflegestufe in Neuss beantragen
Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bzw. auf einen Pflegegrad muss bei der zuständigen Pflegeversicherung gestellt werden.
Nach Zuerkennung eines Pflegegrads können finanzielle oder personelle Leistungen über die Pflegeversicherung beansprucht werden.
Oft treten dabei viele Fragen und Unklarheiten auf, insbesondere, wenn es um das Ausfüllen der notwendigen Formulare und insbesondere um die Vorbereitung auf das Pflegegutachten geht. Diese Begutachtung selbst wird anhand von sechs unterschiedlich gewichteten Modulen durchgeführt mit insgesamt 64 pflegerelevanten Kriterien und ist für Laien meist schwer nachzuvollziehen.
Um einer Ablehnung oder einer zu niedrigen Einstufung vorzubeugen, begleite ich Sie als unabhängiger Pflegesachverständiger mit langjähriger Erfahrung in der Pflegebegutachtung professionell durch das gesamte Antragsverfahren.
Ihre Vorteile:
- Als fester Ansprechpartner kenne ich Ihre persönliche Situation und begleite Sie während des gesamten Verfahrens
- Ich erkläre Ihnen die Details der Begutachtung laienverständlich und bereite Sie optimal darauf vor
- Sie erhalten gezielte Hinweise zur Beantragung von Leistungen, die individuelle Probleme lösen (z.B. Hilfsmittel o.ä.)
Einige Pflegegrad-Anträge werden zu Unrecht abgelehnt oder zu niedrig beschieden.
Wenn die Pflegekasse Ihren Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt hat, können Sie innerhalb einer gesetzlich geregelten Frist Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
Ca. 3/4 der Gutachten, die ich überprüfe, sind fehlerhaft, je besser und professioneller Ihr Widerspruch begründet ist, desto höher die Chance auf Erfolg.
Gerne prüfe ich Ihr Pflegegutachten mit Ihnen als unabhängiger Pflegegutachter und Pflegesachverständiger und begleite Sie bei Ihrem Widerspruch.
Weitere Informationen über Neuss
Neuss in Nordrhein-Westfalen hat rund 153.000 Einwohner und liegt am linken Niederrhein an der Mündung der Erft in den Rhein gegenüber von Düsseldorf. Bis 1968 war die offizielle Schreibweise der Stadt noch Neuß. Die Stadt ist bekannt für ihre römische Vergangenheit und das Neusser Bürger-Schützenfest. Im Jahr 1984 feierte die Stadt ihr 2000jähriges Jubiläum und gehört damit zu den ältesten deutschen Städten. Angrenzend sind folgende Städte und Gemeinden: Düsseldorf und Dormagen, Grevenbroich, Korschenbroich, Kaarst, Meerbusch im Rhein-Kreis Neuss. Im Kreis liegen noch Jüchen und die Gemeinde Rommerskirchen. Für einen Antrag auf einen Pflegegrad | Pflegestufe, eine Höherstufung oder bei einem Widerspruch gegen einen abgelehnten Pflegegrad-Bescheid stehe ich Ihnen als freier Pflegegutachten-Experte zur Seite. Nehmen Sie gerne Kontakt auf.