Landespflegegeld Bayern
Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2, die zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, können einen Antrag auf Landespflegegeld Bayern in Höhe von 1.000 € pro Jahr stellen.
Das Landespflegegeld ist eine nicht zweckgebundene Leistung des Bundeslandes Bayern und steht dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung selbst zu.
im Gegensatz zum Pflegegeld ist es keine Leistung der Pflegeversicherung, sondern eine zusätzliche Leistung des Bundeslandes Bayern.
Es steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu, unabhängig davon, ob diese zu Hause oder im Pflegeheim leben.
Zur Beantragung benötigen Sie eine Kopie des Bescheids der Pflegekasse über die Anerkennung des Pflegegrades und eine Kopie des Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass).
Nach der Genehmigung erfolgt die Auszahlung in den Folgejahren automatisch, es muss nicht laufend ein neuer Antrag auf das Landespflegegeld gestellt werden.
Haben Sie noch keinen Pflegegrad?
Sollten Sie trotz Pflegebedürftigkeit noch keinen Pflegegrad, stehe ich Ihnen als unabhängiger Pflegesachverständiger und Pflegeberater mit meiner Expertise in der Pflegebegutachtung gerne zur Verfügung. Gemeinsam mit Ihnen prüfe ich die Voraussetzungen zur Erreichung eines Pflegegrads und begleite Sie bei der Durchsetzung des Pflegegrad-Antrags.
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