unabhängige Pflegeberatung Roth
Von den über 25.000 Einwohnern in Roth sind vor allem viele ältere Menschen pflegebedürftig.
Viele von Ihnen werden zuhause von Angehörigen, Bekannten oder Freunden gepflegt.
Die Pflegenden können in solch einer Situation an Ihre Belastungsgrenzen stoßen, insbesondere die "Sandwichgeneration", die sich neben den eigenen Kindern oft auch die Eltern kümmert.
Die Zuerkennung einer Pflegegrades bietet die Möglichkeit der Leistungen der Pflegeversicherung.
Ab dem Pflegegrad 2 können Sie das Landespflegegeld Bayern beantragen.
Pflegegrad-Antrag in Roth
Die Beantragung eines Pflegegrades unterliegt den Vorgaben des Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) und damit einem geregelten Ablauf.
Um dabei Fehler zu vermeiden, begleite ich Sie als unabhängiger Pflegegutachter | Pflegesachverständiger im gesamten Antragsverfahren, fülle mit Ihnen gemeinsam alle notwendigen Unterlagen aus und bereite Sie intensiv auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD, früher: MDK) bzw. Medicproof vor.
Sollte Ihr Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt worden sein, prüfe ich die Ablehnung gemeinsam mit Ihnen. Wurde der Pflegegrad-Antrag zu Unrecht abgelehnt, begleite ich Sie im Widerspruch.
Ihre Vorteile:
- Ihre Bürokratie übernehme ich und kenne alle notwendigen Formalien und Fristen
- Ich stehe Ihnen von der Pflegegrad-Antragstellung bis zur Prüfung des Gutachtens und im Nachgang als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung
- Optimierung der Ansprüche nach Zuerkennung des Pflegegrads
Seit Jahren betreue ich Kunden vor Ort in Roth und arbeite bundesweit mit strukturierten Telefoninterviews oder Videokonferenzen. Mit dieser Erfahrung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI in Roth
Wer die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Freunde in der häuslichen Umgebung selbst sicherstellt und dafür Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, nach § 37.3 SGB XI (Pflegeversicherung), einen Beratungsbesuch (Qualitätssicherungsbesuch) von einer zugelassenen Einrichtung in Anspruch zu nehmen.
Wird der Beratungsbesuch nicht regelmäßig in Anspruch genommen, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder zu streichen.
Der Beratungseinsatz muss bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal abgerufen werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, haben den Anspruch halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch abzurufen.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, können den Beratungsbesuch 1 x pro Halbjahr abrufen.
Die Kosten für den Beratungsbesuch trägt Ihre Pflegeversicherung.
Bei privat Versicherten trägt die Kosten die Private Krankenversicherung und bei Beihilfeberechtigten die zuständige Beihilfestelle.
Als anerkannte Beratungsstelle führe ich den Beratungsbesuch im Einzugsgebiet Nürnberg, Fürth, Schwabach und Roth als Hausbesuch durch.
Kostenlose Pflegeschulung | Pflegekurs nach § 45 SGB XI in Roth
Pflegekassen sind verpflichtet, kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende anzubieten, unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorhanden ist oder nicht.
Die Teilnahme an der Pflegeschulung ist für Pflegebedürftige und deren Angehörige bzw. ehrenamtlich Pflegenden kostenlos.
Die Rechnung für die Durchführung trägt Ihre Pflegekasse.
Im Großraum Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach und Roth führe ich diese Pflegeschulungen | Angehörigenschulungen durch.
Wie durch Sie gewünscht kann diese sowohl als Online-Schulung per Videokonferenz als auch bei Ihnen zu Hause stattfinden.
(Gilt nicht für alle Kassen, fragen Sie mich gerne an, ob eine Kostenübernahme durch Ihre Pflegekasse gewährleistet ist.)
Detailinformationen finden Sie hier:
Roth ist die Kreisstadt des mittelfränkischen Landkreises Roth. Roth gehört zur Metropolregion Nürnberg. Die Gemeinde gliedert sich in folgende Teile auf: Barnsdorf, Belmbrach, Bernlohe, Birkach, Brückleinsmühle, Eckersmühlen, Eichelburg, Eisenhammer an der Roth, Finstermühle, Haimpfarrich, Harrlach, Hasenbruck, Heubühl, Hofstetten, Kiliansdorf, Kupferhammer an der Roth, Leonhardsmühle, Meckenlohe, Obere Glasschleife, Obersteinbach an der Haide, Pfaffenhofen, Pruppach, Roth, Rothaurach, Untere Glasschleife, Unterheckenhofen, Untersteinbach an der Haide, Wallersbach, Wallesau, Zwiefelhof.
Im Landkreis Roth liegen das Fränkische Seenland und der Naturpark Altmühltal. Hierzu gehören die Städte Abenberg, Greding, Heideck, Hilpolstein, Roth, Spalt, die Märkte Allersberg, Schwanstetten, Thalmässing, Wendelstein, die Gemeinden Büchenbach, Georgensgmünd, Kammerstein, Rednitzhembach, Rohr, Röttenbach.
Angrenzende Städte sind Landkreis Fürth, Landkreis Ansbach, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, Nürnberg, Schwabach, Landkreis Eichstätt, Landkreis Nürnberger Land und Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz.