unabhängiger Pflegegutachter | Pflegesachverständiger Essen

unabhängige Pflegeberatung Essen

Die demographisch bedingt zunehmende Anzahl von Pflegebedürftigen stellt in Essen eine große Herausforderung dar. Die meisten Menschen mit Pflegebedarf werden zu Hause versorgt – durch ihre Angehörigen und teilweise unterstützt durch ambulante Pflegedienste. Häufig müssen die pflegenden Angehörigen ihre Berufstätigkeit, häufig eigene Kinder, den eigenen Haushalt und eben die Pflege miteinander vereinen, was eine erhebliche Belastung darstellt.

Eine Entlastung in dieser Situation stellen die Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) dar, die Personen zustehen, die „gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.“ Hierbei handelt es sich um körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen, die die Pflege bedingen.

Diese Leistungen können u.a. finanzieller Art sein (Pflegegeld) oder die Inanspruchnahme von ambulanten Diensten (Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen).

Pflegegrad | Pflegestufe in Essen: Antrag stellen

Dafür ist ein Pflegegrad (veraltet: Pflegestufe) notwendig, der bei der zuständigen Pflegeversicherung beantragt werden muss. Die Pflegeversicherung beauftragt den Medizinischen Dienst (MDK) mit der Durchführung eines Pflegegutachtens, was gründlich vorbereitet sein sollte.

Gerade bei der Antragstellung und in der Vorbereitung auf den MDK-Termin passieren aus Unwissenheit oder falscher Scham viele Fehler, die zur Folge haben können, dass ein Pflegegrad abgelehnt wird oder zu niedrig bescheiden wird.

Als unabhängiger Pflegesachverständiger | Pflegegutachter und Pflegeberater habe ich mich auf die Pflegegrad-Einstufung spezialisiert und stehe Ihnen gerne während des gesamten Verfahrens beiseite.

Ihre Vorteile:

  • Ihre Bürokratie übernehme ich und kenne alle notwendigen Formalien und Fristen
  • Ich stehe Ihnen von der Pflegegrad-Antragstellung bis zur Prüfung des Gutachtens und im Nachgang als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung
  • Optimierung der Ansprüche nach Zuerkennung des Pflegegrads

Pflegegrad in Essen abgelehnt: Widerspruch einlegen

Einige Pflegegrad-Anträge werden zu Unrecht abgelehnt oder zu niedrig beschieden.

Wenn die Pflegekasse Ihren Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt hat, können Sie innerhalb einer gesetzlich geregelten Frist Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Ca. 3/4 der Gutachten, die ich überprüfe, sind fehlerhaft, je besser und professioneller Ihr Widerspruch begründet ist, desto höher die Chance auf Erfolg.

Gerne prüfe ich Ihr Pflegegutachten mit Ihnen als unabhängiger Pflegegutachter und Pflegesachverständiger und begleite Sie bei Ihrem Widerspruch.

 

Weitere Informationen über Essen

Essen liegt im Zentrum des Ruhrgebiets und ist nach Köln, Düsseldorf und Dortmund die viertgrößte Stadt in Nordrhein-Westfalen mit ca. 580.000 Einwohnern. Essen liegt im Regierungsbezirk Düsseldorf und grenzt an folgende Nachbarstädte an: Bochum, Hattingen im Ennepe-Ruhr-Kreis, Velbert, Heiligenhaus und Ratingen im Kreis Mettmann, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Bottrop, Gelsenkirchen, Gladbeck im Kreis Recklinghausen.

Essen gliedert sich in folgende Stadtteile: Altendorf, Altenessen-Nord, Altenessen-Süd, Bedingrade, Bergeborbeck, Bergerhausen, Bochold, Borbeck-Mitte, Bredeney, Burgaltendorf, Byfang, Dellwig, Fischlaken, Freisenbruch, Frillendorf, Frintrop, Frohnhausen, Fulerum, Gerschede, Haarzopf, Heidhausen, Heisingen, Holsterhausen, Horst, Huttrop, Karnap, Katernberg, Kettwig, Kray, Kupferdreh, Leithe, Margarethenhöhe, Nordviertel, Ostviertel, Rellinghausen, Rüttenscheid, Schönebeck, Schonnebeck, Schuir, Stadtkern, Stadtwald, Steele, Stoppenberg, Südostviertel, Südviertel, Überruhr-Hinsel, Überruhr-Holthausen, Vogelheim, Werden, Westviertel.

Für die professionelle Begleitung eines Antrag auf einen Pflegegrad | Pflegestufe, eine Höherstufung des Pflegegrads oder einen Widerspruch bei einem abgelehnten Pflegegrad kontaktieren Sie mich gerne.