Pflegegrad 1

Häufig wird noch der veraltete Begriff der Pflegestufe verwendet. Dieser galt bis 31.12.2016.

Seit dem 01.01.2017 gelten die fünf Pflegegrade auf Basis des Pflegestärkungsgesetz (PSG II).

Falls Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bzw. Einstufung in einen Pflegegrad gestellt haben und im Pflegegutachten ≥ 12,5 bis < 27 Punkte erreicht haben wird dies als „geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit“ gewertet und ergibt eine Pflegebedürftigkeit mit dem Pflegegrad 1.

Mit dem Pflegegrad 1 stehen folgende Leistungen zur Verfügung:

  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleiter oder Gruppenangebote
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Bezuschussung eines Hausnotruf
  • Bezuschussung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen (z.B. der Einbau eines Treppenlifts)
  • Wohngruppenzuschuss
  • Pflegekurse für pflegende Angehörige bzw. ehrenamtlich Pflegende

Eine ausführliche Darstellung der Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie HIER.

 

Hinweis: Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 können (müssen aber nicht) einen Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI in Anspruch nehmen. Weitere Informationen dazu finden Sie HIER.

Beantragung des Pflegegrad 1

Um einen Pflegegrad zugesprochen zu bekommen, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen.

Diese gibt eine Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst in Auftrag, um den Pflegegrad festzustellen. Hier wird das Neue Begutachtungsassessment (NBA) mit sechs Modulen angewandt, anhand dessen Punkte vergeben werden und gewichtet werden. Die Summe der Punkte ergibt einen Pflegegrad. Erst ab 12,5 von insgesamt 100 möglichen Punkten wird der Pflegegrad 1 erreicht, unter 12,5 Punkten haben Sie keinen Pflegegrad erreicht und damit auch keinen Leistungsanspruch.  

Sollte Ihnen das Antragsverfahren und das Begutachtungsverfahren zu komplex sein oder Sie haben den Eindruck, dass das Ergebnis Ihres Pflegegutachtens zu niedrig ausfiel, stehe ich Ihnen als unabhängiger Pflegesachverständiger | Pflegegutachter mit langjähriger Erfahrung in der Pflegebegutachtung zur Verfügung.

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