Angehörigenschulungen | Pflegekurse in Mittelfranken gemäß §45 SGB XI

Einen Angehörigen oder eine andere liebgewonnene Person zu Hause zu pflegen ist häufig mit Unsicherheit verbunden, denn die wenigsten Pflegenden sind beruflich dafür ausgebildet.

Gerade zu Beginn der Pflegesituation fragt man sich, wie man sich (z.B. bei Demenz) richtig verhält, Pflegetechniken richtig anwendet, welche Hilfsmittel den Pflegealltag erleichtern und wie man sie bekommt, oder auch, wie man einen Pflegegrad beantragt.

Der Gesetzgeber sieht für diesen Fall im §45 SGB XI individuelle Pflegeschulungen bzw. Angehörigenschulungen vor, die über die Pflegekasse abgerechnet werden.

Für Sie fallen keine Kosten an.

Diese Pflegekurse richten sich an pflegende Angehörige genauso wie an ehrenamtlich Pflegende (z.B. Freunde, Nachbarn, etc.).

Als Pädagoge für Gesundheits- und Pflegeberufe und examinierter Krankenpfleger gehe ich auf Ihre spezielle Pflegesituation ein, um die Pflege in der häuslichen Umgebung so lange wie möglich zu erhalten.

Ziel ist es, Sie zu Ihren Fragen und Problemen bestmöglich zu beraten einer körperlichen wie seelischen Überforderung vorzubeugen.

Die Schulungsinhalte legen wir gemeinsam fest, Beispiele sind:

  • Umgang mit bestimmten Erkrankungen, z.B. Demenz oder Schlaganfall
  • Leistungen der Pflegeversicherung, Antragswesen
  • Pflegekosten und Organisation
  • Hilfsmittelversorgung und -einsatz
  • Strategien zur Entlastung der Pflegeperson

Weitere Informationen finden Sie hier:

Beratungseinsatz gemäß § 37.3 SGB XI in Mittelfranken

Wer die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Freunde in der häuslichen Umgebung selbst sicherstellt und dafür Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, nach § 37.3 SGB XI (Pflegeversicherung), einen Beratungsbesuch (Qualitätssicherungsbesuch) von einer zugelassenen Einrichtung in Anspruch zu nehmen.

Wird der Beratungsbesuch nicht regelmäßig in Anspruch genommen, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder zu streichen.

Der Beratungseinsatz muss bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal abgerufen werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, haben den Anspruch halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch abzurufen.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, können den Beratungsbesuch 1 x pro Halbjahr abrufen.

Die Kosten für den Beratungsbesuch trägt Ihre Pflegeversicherung.

Bei privat Versicherten trägt die Kosten die Private Krankenversicherung und bei Beihilfeberechtigten die zuständige Beihilfestelle.

Als anerkannte Beratungsstelle führe ich den Beratungsbesuch im Einzugsgebiet Nürnberg, Fürth und Schwabach durch.

In folgenden Orten biete ich die individuelle Pflegeschulung persönlich vor Ort oder als Videokonferenz an:

Nürnberg, Schwabach, Fürth, Erlangen, Ansbach, Eichstätt, Weißenburg in Bayern, Altdorf bei Nürnberg, Bad Windsheim, Burgthann, Cadolzburg, Dinkelsbühl, Eckental, Feucht, Feuchtwangen, Gunzenhausen, Heilsbronn, Herrieden, Hersbruck, Herzogenaurach, Hilpoltstein, Langenzenn, Lauf an der Pegnitz, Höchstadt an der Aisch, Neustadt an der Aisch, Oberasbach, Röthenbach an der Pegnitz, Roßtal, Roth, Rothenburg ob der Tauber, Stein bei Nürnberg, Treuchtlingen, Zirndorf.