Pflegeschulung | Pflegekurs nach §45 SGB XI in Schwabach
Durch die steigende Anzahl pflegebedürftiger Menschen, die zu Hause durch ihre Angehörigen oder ehrenamtlich Pflegende umsorgt und betreut werden, entsteht automatisch ein hoher Informationsbedarf zur Durchführung der Pflege.
Alleine in Schwabach leben 1.200 Pflegebedürftige.
Nahezu ausschließlich wird die Pflege im Familienkreis durch pflegerische Laien ohne entsprechende Berufsausbildung durchgeführt.
Damit die pflegenden Angehörigen – vor allem zu Beginn der Pflegesituation – an Handlungssicherheit gewinnen, sieht der Gesetzgeber eine Pflegeschulung nach § 45 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) als Leistung der Pflegeversicherung vor.
In diesen Pflegekursen werden sowohl rechtliche Grundlagen zur Pflegeversicherung als auch der Umgang mit der praktischen Pflege. Die praktische Pflege meint z.B. den Umgang mit demenzkranken Menschen und deren Verhaltensweisen, eigene Entlastungsmöglichkeiten oder auch praktische Pflegetechniken zur Erleichterung der Pflege.
Die Teilnahme an einer Pflegeschulung ist in jedem Fall kostenlos. Die Kosten trägt Ihre Pflegekasse.
Neben der pflegefachlichen Schulung werden auch Grundlagen zu den Leistungen der Pflegeversicherung vermittelt:
- Wie stelle ich einen Antrag auf einen Pflegegrad?
- Ist eine Höherstufung des Pflegegrads angebracht?
- Welche Leistungen stehen mir mit welchem Pflegegrad zu?
- Wie beantrage ich Hilfsmittel oder Umbaumaßnahmen richtig?
Weitere Informationen finden Sie hier:
Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI in Schwabach
Wer die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Freunde in der häuslichen Umgebung selbst sicherstellt und dafür Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, nach § 37.3 SGB XI (Pflegeversicherung), einen Beratungsbesuch (Qualitätssicherungsbesuch) von einer zugelassenen Einrichtung in Anspruch zu nehmen.
Wird der Beratungsbesuch nicht regelmäßig in Anspruch genommen, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder zu streichen.
Der Beratungseinsatz muss bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal abgerufen werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, haben den Anspruch halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch abzurufen.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, können den Beratungsbesuch 1 x pro Halbjahr abrufen.
Die Kosten für den Beratungsbesuch trägt Ihre Pflegeversicherung.
Bei privat Versicherten trägt die Kosten die Private Krankenversicherung und bei Beihilfeberechtigten die zuständige Beihilfestelle.
Als anerkannte Beratungsstelle führe ich den Beratungsbesuch im Einzugsgebiet Nürnberg, Fürth und Schwabach als Hausbesuch durch.
Weitere Informationen über Schwabach:
Schwabach ist mit rund 41.000 Einwohnern eine kreisfreie Stadt im bayerischen Regierungsbezirk Mittelfranken. Mit der großen Nachbarstadt Nürnberg ist Schwabach im Norden verwachsen. Ebenfalls grenzt die Stadt an den Landkreis Roth an.
Erstmals urkundlich erwähnt wurde Schwabach 1117, um das Jahr 1470 entwickelte sich sogar eine eigene Schwabacher Schrift, genannt Schwabacher Fraktur.
Bekannt ist Schwabach für seine Goldschläger und das von diesen hergestellt Blattgold, das weltweit exportiert wird. Dieses findet sich – neben berühmten internationalen Sehenswürdigkeiten - auch an einigen Gebäuden und Skulpturen in der Stadt wieder.
Die Stadt gliedert sich in folgende Gemeindeteile: Dietersdorf, Forsthof, Limbach, Nasbach, Oberbaimbach, Penzendorf, Raubershof, Schaftnach, Schwarzach, Uigenau, Unterbaimbach, Unterreichenbach, Wolkersdorf.
In allen genannten Orten biete ich individuelle Pflegeschulungen | Angehörigenschulungen nach § 45 SGB XI an.