unabhängiger Pflegegutachter | Pflegesachverständiger Braunschweig
Pflegebedürftigkeit kann – gerade bei älteren Menschen – schleichend entstehen, aber genauso schnell aus heiterem Himmel durch einen Sturz oder eine plötzliche Erkrankung oder Behinderung. Ganz alltägliche Verrichtungen wie die Körperpflege, die Bewegung oder an das Kleiden bedürfen der Hilfe durch andere.
Die Organisation und Durchführung der Pflege stellen für die Angehörigen oft eine hohe Belastung dar.
Die meisten Pflegebedürftigen in Braunschweig werden zu Hause gepflegt, teilweise mit der Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst.
Den Großteil der Betreuung und Pflege leisten somit die Angehörigen als „größter Pflegedienst“ – häufig neben der Versorgung eigener Kinder, des eigenen Haushalts und der Berufstätigkeit. Diese (Doppel-) Belastung wird auf Dauer häufig unterschätzt.
Pflegegrad | Pflegestufe in Braunschweig beantragen
Die Pflegeversicherung sieht finanzielle Unterstützung (Pflegegeld), Entlastungsleistungen durch u.a. ambulante Pflegedienste und Leistungen bei der Haushaltsführung (Pflegesachleistungen) vor.
Allerdings können diese Leistungen nur in Anspruch genommen werden, wenn ein Pflegegrad (frühere Bezeichnung: Pflegestufe) ausgesprochen wurde.
Der Pflegegrad wird bei der zuständigen Pflegeversicherung beantragt, die den Medizinischen Dienst (MDK) mit der Pflegebegutachtung beauftragt.
Das Antragsverfahren und das modulare Pflegegutachten mit einer komplexen Bepunktung sind für Laien teilweise schwer verständlich.
Als unabhängiger Pflegegutachter | Pflegesachverständiger und Pflegeberater habe ich mich auf die Begleitung sowohl von Pflegegrad-Antrag, Höherstufung als auch auf die Prüfung von abgelehnten Pflegegrad-Anträgen spezialisiert und stehe Ihnen hier im kompletten Verfahren mit meiner Expertise zur Verfügung.
Ihre Vorteile:
- Individueller Ansprechpartner, feste Terminabsprachen, schnelle Erreichbarkeit
- Gemeinsame Erledigung der nötigen Bürokratie
- Als Pflegegrad-Experte verschaffe ich Gewissheit zum gesamten Verfahren und erkläre laienverständlich
- Beratung hinsichtlich Ihrer Ansprüche nach der Zuerkennung des Pflegegrads
Pflegegrad abgelehnt – Widerspruch in Braunschweig
Einige Pflegegrad-Anträge werden zu Unrecht abgelehnt oder zu niedrig beschieden.
Wenn die Pflegekasse Ihren Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt hat, können Sie innerhalb einer gesetzlich geregelten Frist Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Ca. 3/4 der Gutachten, die ich überprüfe, sind fehlerhaft, je besser und professioneller Ihr Widerspruch begründet ist, desto höher die Chance auf Erfolg.
Gerne prüfe ich Ihr Pflegegutachten mit Ihnen als unabhängiger Pflegegutachter und Pflegesachverständiger und begleite Sie bei Ihrem Widerspruch.
Informationen über Braunschweig
Braunschweig hat rund 250.000 Einwohner und liegt im Südosten von Niedersachsen im Norddeutschen Tiefland. Der Ursprung der Stadt reicht zurück bis ins frühe 9. Jahrhundert, der Zeit von Heinrich dem Löwen. Sein Wahrzeichen ist der Braunschweiger Löwe, der auch zum Wahrzeichen der Stadt wurde. Folgende Städte und Gemeinden grenzen an Braunschweig an: Lehre, Cremlingen, Sickte, Wolfenbüttel, Salzgitter, Vechelde, Wendeburg, Schwülper, Vordorf, Meine. Auch hier begleite ich Sie bei Ihrem Antrag auf einen Pflegegrad | Pflegestufe, der Höherstufung oder bei einem Widerspruch gegen einen abgelehnten Pflegegrad-Bescheid.