Pflegeberater für Privatpersonen | Pflegebedürftige und Angehörige
Als unabhängiger Pflegeberater | Diplom-Pflegewirt biete ich folgende Leistungen an:
Ihr persönlicher Pflege-Manager
- Beantragung von Ihnen zustehenden Leistungen im SGB XI (regelmäßig und Einmalleistungen). Nach Prüfung ggf. Einlegen eines Widerspruchs gegen einen Bescheid.
- Für Privatversicherte: Abrechnung Ihrer Auslagen gegenüber Ihrer Versicherung nach sorgfältiger Prüfung. Ggf. Einlegen eines Widerspruchs nach Ablehnung von Kostenübernahmen.
Kosten
Die Abrechnung erfolgt nach Vereinbarung. Je nach Fallkonstellation zum Stundensatz oder als Monatspauschale.
Als unabhängiger Pflegegutachter | Pflegesachverständiger biete ich folgende Leistungen an:
- Unterstützung bei der Antragstellung und Durchsetzung der Ihnen zustehenden Pflegeleistungen.
- Ein strukturiertes Interview zur Feststellung und Erfassung Ihres individuellen Pflegebedarfs und der Einschätzung des Pflegegrades | Pflegestufe vor Ort und bundesweit per Telefon oder Videokonferenz.
- Erstellung einer professionellen Pflegedokumentation zur Verwendung im Pflegegutachten und eine intensive Schulung vor der Pflegebegutachtung.
- Überprüfung des Leistungsbescheides der Pflegekasse und des dazugehörigen Pflegegutachtens.
- Unterstützung im Widerspruchsverfahren bei einem abgelehnten oder zu niedrig eingestuften Pflegegrad | Pflegestufe. Erstellung eines Gegengutachtens und Begleitung im weiteren Verfahren.
- Beratung bei Fragen zu den Leistungen der Pflegeversicherung, zu Pflegehilfsmitteln und zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen.
Inhalt | Kosten
Ein erstes Gespräch zur Fallvorstellung ist immer kostenlos und unverbindlich. Eventuell kann ich Ihnen hier bereits eine Einschätzung geben, ob die Voraussetzungen für einen Pflegegrad gegeben sein könnten.
In einem zweiten Termin führe ich mit Ihnen zu einem Fixum ein strukturiertes Interview zur Feststellung und Erfassung Ihres individuellen Pflegebedarfsbedarfs und der Einschätzung des Pflegegrades durch.
Sind die Voraussetzungen für einen Pflegegrad oder für einen erfolgreichen Widerspruch gegeben, folgt die intensive Fallbegleitung.
Erst wenn Ihr Antrag auf einen Pflegegrad | die Höherstufung des Pflegegrads | der Widerspruch anerkannt ist, wird einmalig eine weiteres Honorar berechnet. Durch die rückwirkende Zahlung des Pflegegeldes lässt sich dieses leicht refinanzieren. Somit sind Ihre Kosten überschaubar und meine Leistung transparent.
Für Sozialgerichte | Rechtsanwälte | Pflegekassen| Sozialämter | Versicherungen
Folgende Leistungen biete ich an:
- Erstellung eines Gutachtens zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit und Ermittlung des Pflegegrades nach § 18 SGB XI.
- Erstellung von Sachverständigengutachten (Pflege) nach § 109 SGG vor dem Sozialgericht
- Fachliche Stellungnahmen zu sozialmedizinischen und pflegerischen Fragestellungen.
- Beratung zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen für die Erleichterung der pflegerischen Versorgung und Ermöglichung einer möglichst selbstständigen Lebensführung.
- Einschätzung des Hilfsmittelbedarfes für Pflegehilfsmittel.
Kosten
Die Vergütung richtet sich nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen JVEG § 9 Anlage 1, Vergütungsgruppe M1 und M2.
Die Abrechnung erfolgt pro Stunde zzgl. MwSt.
Es findet keine Rechtsberatung im Sinne des §2 RDG statt.