Pflegegrad | Pflegestufe abgelehnt? Ich prüfe Ihr Pflegegutachten als unabhängiger Pflegesachverständiger
Mein Pflegegrad-Antrag wurde abgelehnt – was tun?
Falls Ihr Antrag auf Feststellung von Pflegebedürftigkeit bzw. ein Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads abgelehnt wurde, haben Sie grundsätzlich das Recht, dagegen einen Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse einzulegen. Ebenso gilt dies bei einer Herabstufung Ihres Pflegegrads.
Der Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid muss fristgerecht eingelegt werden, was zunächst formlos erfolgen kann. Dadurch haben Sie etwas Zeit, das Pflegegutachten in Ruhe zu überprüfen und eine Begründung nachzureichen.
Wie begründe ich meinen Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid?
Die wichtigste Antwort vornweg: ein Muster oder eine pauschale Antwort zur Widerspruchsbegründung gibt es nicht.
Eine ausführliche Begründung sollte immer individuell die eigene Pflegesituation darstellen unter Berücksichtigung der geltenden Begutachtungsrichtlinien, die durch den Medizinischen Dienst (MD) bzw. Medicproof angewandt werden.
Der Aufbau des Pflegegutachtens kann für Laien missverständlich oder schwer nachzuvollziehen sein. Es richtet sich nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) und gliedert sich in mehrere Module, die wiederum prozentual unterschiedlich gewertet werden. Aus den Modulen werden die gewichteten Punkte ermittelt, je nach Höhe der Punktzahl resultiert daraus ein Pflegegrad.
Auf eben diese Module und die einzelnen Items innerhalb dieser Module sollte der Widerspruch Bezug nehmen und begründen, welche pflegerelevanten Inhalte im Pflegegutachten nicht korrekt erfasst wurden.
Wie kann ich Sie als unabhängiger Pflegegutachter | Pflegesachverständiger unterstützen?
Im ersten Schritt arbeite ich mich gründlich in Ihre Unterlagen ein und prüfe, ob Ihre pflegerelevanten Erkrankungen und Einschränkungen im Pflegegutachten vollständig erfasst wurden.
Anschließend überprüfe ich mit Ihnen gemeinsam, ob die persönliche Pflegesituation korrekt erfasst wurde oder ob diese in der Pflegegrad-Begutachtung falsch eingeschätzt wurde.
Wurde Ihre Pflegsituation und damit Ihr Pflegegrad falsch eingeschätzt, erstelle ich im nächsten Schritt gemeinsam mit Ihnen als unabhängiger Pflegesachverständiger eine individuelle fachliche Begründung Ihres Widerspruchs und bereite Sie gründlich auf eine Wiederholungsbegutachtung vor.
Übrigens: die erneute Pflegebegutachtung darf nicht durch die | den selben Gutachter/in durchgeführt werden.
Das Ziel ist es, den Pflegegrad durchzusetzen, der Ihrer persönlichen Pflegesituation entspricht.
Was sind häufige Fehler in der Pflegebegutachtung?
Mögliche Gründe für eine Fehleinschätzung können z.B. sein:
- Wichtige Punkte wurden durch die pflegebedürftige Person aus Scham oder Stolz verschwiegen.
- Der Bedarf an Pflegebedürftigkeit wurde falsch dargestellt, da die Richtlinien nicht bekannt waren.
- Die pflegebedürftige Person hatte einen außergewöhnlich guten Tag und hat sich in der Pflegebegutachtung „wie in einer Prüfung“ präsentiert, was nicht dem Alltag entspricht.
- Wichtige Unterlagen lagen zum Zeitpunkt der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst | Medicproof noch nicht vor.
- Der Pflegezustand hat sich seit der Begutachtung verschlechtert.
- Die Gutachterin | der Gutachter stand unter Zeitdruck oder hat evtl. Ihre Äußerungen missverstanden.
Wie und wo kann die Pflegeberatung stattfinden?
Regional kann ich Sie zu Hause besuchen. Sollten Sie weiter weg wohnen, arbeite ich bundesweit seit Jahren auch per Videokonferenz oder auch in strukturierten Telefoninterviews.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Es findet keine Rechtsberatung im Sinne des §2 RDG statt.