Unabhängige Pflegeberatung in Rheinland-Pfalz
Aufgrund des demografischen Wandels nimmt die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Rheinland-Pfalz kontinuierlich zu. Über 160.000 Personen in Rheinland-Pfalz erhalten Leistungen der Pflegeversicherung und gelten damit als pflegebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches XI. Seit dem Pflegestärkungsgesetz II werden auch Demenzkranke, geistig Behinderte und psychisch Kranke besser erfasst und in der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt.
Über die Hälfte der Pflegebedürftigen wird zu Hause gepflegt – meist von Familienangehörigen – und erhält Pflegegeld. Ungefähr 20% wird mit Unterstützung von Pflegediensten versorgt und erhält Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen.
Nach Pflegegraden aufgeteilt ergibt sich in Rheinland-Pfalz folgendes Bild (gerundet):
Pflegegrad 1: 2%
Pflegegrad 2: ca. 44%
Pflegegrad 3: 31%
Pflegegrad 4: 17%
Pflegegrad 5: 6%*
*Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Pflegegrad | Pflegestufe in Rheinland-Pfalz beantragen
Um finanzielle Unterstützung in Form von Pflegegeld, Unterstützung und Entlastung durch z.B. ambulante Dienste, pflegeerleichternde Umbaumaßnahmen zu erhalten, muss ein Pflegegrad (veraltet: Pflegestufe) beantragt werden.
Der Pflegegrad wird bei der zuständigen Pflegeversicherung beantragt durch den Medizinischen Dienst (MDK) ermittelt. Bewertet wird dabei, wie selbständig der Antragsteller seinen Alltag bewältigen kann, abhängig von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen bzw. wo Unterstützung benötigt wird.
Die Bewertungssystematik ist für den Laien teilweise schwer nachzuvollziehen, teilweise werden dadurch die falschen Schwerpunkte betont oder wichtige Punkte nicht zur Sprache gebracht, was das Ergebnis verfälschen kann. In der Folge fällt dann unter Umständen der Pflegegrad zu niedrig aus oder wird abgelehnt.
Mit meiner Expertise als unabhängiger Pflegesachverständiger | Pflegegutachter und Pflegeberater begleite ich seit Jahren Anträge auf Pflegegrade, Höherstufungsverfahren oder Widerspruchsverfahren, wenn ein Pflegegrad | Pflegestufe abgelehnt wurde.
Weitere Informationen über Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz ist mit rund 4 Millionen Einwohnern das sechstgrößte Bundesland mit der Landeshauptstadt Mainz. Weitere Großstädte sind Ludwigshafen, Koblenz, Trier und Kaiserlautern. Rheinland-Pfalz grenzt an Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg, das Saarland, Frankreich, Luxemburg und Belgien. Beliebte Gegenden sind der Mittelrhein, Mosel/Eifel, Hunsrück, Rheinhessen und die Pfalz.
Auch in diesen Städten biete ich die Begleitung bei einem Pflegegrad-Antrag, Höherstufung eines Pflegegrad | Pflegestufe, Widerspruch gegen einen Pflegegrad-Bescheid an: Mainz, Ludwigshafen am Rhein, Koblenz, Trier, Kaiserslautern, Worms, Neuwied, Neustadt an der Weinstraße, Bad Kreuznach, Speyer, Frankenthal (Pfalz), Landau in der Pfalz, Pirmasens, Ingelheim am Rhein, Zweibrücken, Andernach, Idar-Oberstein, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bingen am Rhein, Germersheim, Haßloch, Schifferstadt, Mayen, Wittlich, Alzey, Bad Dürkheim, Konz, Wörth am Rhein, Lahnstein, Sinzig, Remagen, Bendorf, Boppard, Bitburg.