Unabhängige Pflegeberatung im Saarland
Als pflegebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuch XI gelten Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung voraussichtlich länger als 6 Monate die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen Lebens nicht selbständig durchführen können und denen von der Pflegekasse oder einem privaten Versicherungsunternehmen ein Pflegegrad | früher: Pflegestufe zugesprochen wurde.
Maßgeblich für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist der Antrag auf einen Pflegegrad (veralteter Begriff: Pflegestufe) und die die folgende Prüfung der noch vorhandenen Selbstständigkeit der betroffenen Menschen durch den Medizinischen Dienst.
Wird der Pflegegrad | Pflegestufe zuerkannt, können Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen, die eine finanzielle oder zeitliche und körperliche Entlastung für die pflegenden Angehörigen darstellen.
Antrag Pflegegrad | Pflegestufe im Saarland
Um Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen zu können, müssen Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Bei Zuerkennung eines Pflegegrads (veraltet: Pflegestufe) erhalten Sie die Leistungen entsprechend der Höhe des ausgesprochenen Pflegegrads.
Auch Pflegehilfsmittel, Zuschüsse z.B. für einen Hausnotruf oder den Einbau eines Treppenlifts gehören zu den Leistungen, die durch die Pflegekasse bewilligt werden können, wenn eine Pflegegrad vorliegt.
Sollte der Pflegegrad abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Als unabhängiger Pflegesachverständiger | Pflegegutachter und Pflegeberater biete ich im Saarland meine Dienstleistung als telefonisches strukturiertes Interview oder per Videokonferenz an.
Weitere Informationen über das Saarland
Das Saarland ist das kleinste Flächenland in Deutschland und nach Bremen hat es nach Bremen mit ca. einer Million Einwohnern die wenigsten Einwohner. Das Saarland liegt im äußersten Südwesten Deutschlands.
Auch in diesen Städten biete ich die Begleitung bei einem Pflegegrad-Antrag, Höherstufung eines Pflegegrad | Pflegestufe, Widerspruch gegen einen Pflegegrad-Bescheid an: Bexbach, Blieskastel, Dillingen/Saar, Homburg, Lebach, Merzig, Neunkirchen, Ottweiler, Püttlingen, Saarbrücken, Saarlouis, St. Ingbert, St. Wendel, Sulzbach/Saar, Völklingen, Wadern, Beckingen, Bous, Ensdorf, Eppelborn, Freisen, Friedrichsthal, Gersheim, Großrosseln, Heusweiler, Illingen, Kirkel, Kleinblittersdorf, Losheim am See, Mandelbachtal, Marpingen, Merchweiler, Mettlach, Nalbach, Namborn, Nohfelden, Nonnweiler, Oberthal, Perl, Quierschied, Rehlingen-Siersburg, Riegelsberg, Saarwellingen, Schiffweiler, Schmelz, Schwalbach, Spiesen-Elversberg, Tholey, Überherrn, Wadgassen, Wallerfangen, Weiskirchen.