Private Krankenversicherungen (PKV)

 

Private Krankenversicherungen (PKV) sind privatwirtschaftliche Unternehmen, die privatrechtliche Verträge zur Krankenversicherung anbieten.

In Deutschland ist es möglich, sich entweder ergänzend privat krankenversichern zu lassen oder auch anstatt der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Als Unternehmensformen sind privatrechtliche Versicherungen als Aktiengesellschaften und Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit gegeben. Die Krankenversicherung ist demnach ein privatrechtlicher Vertrag im Rahmen eines freiwilligen Rechtsverhältnisses.  Die Rechts- und Finanzaufsicht hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Eine private Krankenvollversicherung kann abgeschlossen werden von Personen, die nicht nach §5 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Unter anderem sind das Beamte, Richter, Selbständige/Freiberufler, Arbeiter/Angestellte, deren Bruttoeinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt oder Personen, die von der Versicherungspflicht befreit sind.

Die private Pflegeversicherung gewährleistet die pflegerische Versorgung von Personen ein, die mindestens für 6 Monate gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Fähigkeiten aufweisen und daher als pflegebedürftig gelten.

Unterstützung beim Antrag auf einen Pflegegrad | Pflegestufe

Wenn Sie bei Ihrer zuständigen Pflegeversicherung einen Antrag auf Pflegeleistungen und damit die Einstufung in einen Pflegegrad (veraltet: Pflegestufe) stellen, beauftragt diese Gutachter von Medicproof GmbH mit der Durchführung der Pflegebegutachtung.

Hier besteht oft Verunsicherung beim Antragsteller, da die Begutachtung für Laien komplex erscheint. Sie ist in sechs unterschiedlich gewichteten Modulen aufgebaut, die sich in 64 Einzelkriterien unterteilen.

Als unabhängiger Pflegesachverständiger habe ich darin eine langjährige Expertise und begleite Sie professionell und vertrauensvoll im kompletten Verfahren.

Überprüfung von Abrechnungen | Leistungen vollständig geltend machen

Wenn Sie regelmäßig Abrechnungen für z.B. ärztliche Behandlungen, Physiotherapie, Rezepte, Hilfsmittel, Pflegeleistungen, Verhinderungspflege, 24h-Betreuung bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen und mit den Bescheiden nicht zurechtkommen oder es einfach selbst nicht erledigen möchten, kümmere ich mich zuverlässig und vertrauensvoll um die Abwicklung und die Kontrolle. Bei Abweichungen lege ich für Sie Widerspruch ein.

Übersicht der Versicherungsunternehmen

Debeka

DKV Deutsche Krankenversicherung (Victoria)

Axa (Colonia, DBV-Winterthur)

Signal Iduna (mit Deutscher Ring)

Allianz Private Krankenversicherung

HUK-Coburg

Continentale

Bayerische Beamtenkrankenkasse

Generali Deutschland Krankenversicherung

Barmenia

Central Krankenversicherung

Versicherungskammer Bayern

Hallesche

HanseMerkur

Gothaer

Landeskrankenhilfe LKH

Süddeutsche Krankenversicherung

Union Krankenversicherung

Deutscher Ring

Inter

Universa

Münchener Verein

R+V

Ergo Direkt

ARAG

LVM

Alte Oldenburger Krankenversicherung

Nürnberger

Württembergische Krankenversicherung

PAX-Familienfürsorge Krankenversicherung

HanseMerkur Versicherungsgruppe

Mannheimer Versicherungen

Envivas Krankenversicherung

DEVK

Provinzial

Concordia

Freie Arztkasse

Vigo Krankenversicherung (Düsseldorfer Versicherung)

Mecklenburgische

LIGA Krankenversicherung katholischer Priester

Augenoptiker Ausgleichskasse

Praenatura

St. Martinus Kranken- und Sterbekasse

Krankenunterstützungskasse der Berufsfeuerwehr Hannover

Alte Oldenburger

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