unabhängige Pflegeberatung Schwabach

unabhängiger Pflegegutachter | Pflegesachverständiger

Bei einer Gesamteinwohnerzahl von fast 41.000 Menschen in Schwabach sind aktuell ca. 1.200 Menschen (also über 2,9% der Bevölkerung) pflegebedürftig.
Viele von Ihnen werden zuhause von Angehörigen, Bekannten oder Freunden gepflegt.

Die Pflegenden können in solch einer Situation an Ihre Belastungsgrenzen stoßen, insbesondere die "Sandwichgeneration", die sich neben den eigenen Kindern oft auch die Eltern kümmert.

Die Zuerkennung eines Pflegegrades bietet die Möglichkeit der Entlastung.

Auch können technische Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch genehmigt werden  oder Umbaumaßnahmen wie z.B. der Einbau eines Treppenlifts oder auch der barrierefreie Umbau des Badezimmers.

Ab dem Pflegegrad 2 können Sie das Landespflegegeld Bayern beantragen.

Pflegegrad-Antrag in Schwabach

Um einen Pflegegrad zu beantragen, sind mehrere Schritte nötig.

Fehler im Detail können zu einer falschen Einstufung oder unter Umständen zu einer Ablehnung des Pflegegrad-Antrags führen. Oft ist dies auf Unwissenheit oder falsche Scham des Antragstellers zurückzuführen.

Gerne begleite ich Sie als unabhängiger Pflegegutachter | Pflegesachverständiger im gesamten Antragsverfahren, fülle mit Ihnen gemeinsam alle notwendigen Unterlagen aus und bereite Sie intensiv auf die Begutachtung durch den medizinischen Dienst (MDK) bzw. Medicproof vor.

Sollte Ihr Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt worden sein, prüfe ich die Ablehnung gemeinsam mit Ihnen. Wurde der Pflegegrad-Antrag zu Unrecht abgelehnt, begleite ich Sie im Widerspruch.

Ihre Vorteile:

  • Sie haben während des gesamten Verfahrens einen festen Ansprechpartner und Experten an der Seite
  • Ich kenne Ihre individuelle Situation, Sie sind keine Nummer
  • Sie bekommen alle Details der Begutachtung erklärt und werden optimal vorbereitet
  • Sie erhalten individuelle Hinweise zur Beantragung von Leistungen

Seit Jahren betreue ich Kunden vor Ort in Schwabach und arbeite bundesweit mit strukturierten Telefoninterviews oder Videokonferenzen. Mit dieser Erfahrung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI in Schwabach

Wer die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Freunde in der häuslichen Umgebung selbst sicherstellt und dafür Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, nach § 37.3 SGB XI (Pflegeversicherung), einen Beratungsbesuch (Qualitätssicherungsbesuch) von einer zugelassenen Einrichtung in Anspruch zu nehmen.

Wird der Beratungsbesuch nicht regelmäßig in Anspruch genommen, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder zu streichen.

Der Beratungseinsatz muss bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal abgerufen werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, haben den Anspruch halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch abzurufen.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, können den Beratungsbesuch 1 x pro Halbjahr abrufen.

Die Kosten für den Beratungsbesuch trägt Ihre Pflegeversicherung.

Bei privat Versicherten trägt die Kosten die Private Krankenversicherung und bei Beihilfeberechtigten die zuständige Beihilfestelle.

Als anerkannte Beratungsstelle führe ich den Beratungsbesuch im Einzugsgebiet Nürnberg, Fürth und Schwabach als Hausbesuch durch.

Kostenlose Angehörigenschulung | Pflegeschulung nach § 45 SGB XI in Schwabach

Pflegekassen sind verpflichtet, kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende anzubieten, unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorhanden ist oder nicht.

Für die Schulungsteilnehmer wie Angehörige, ehrenamtlich Tätige und den Pflegebedürftigen selbst ist die Teilnahme kostenlos.

Die Pflegeschulung wird durch Ihre Pflegekasse übernommen, Sie erhalten keine Rechnung.

 

Im Großraum Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach und Roth führe ich diese Pflegekurse | Angehörigenkurse nach Ihrer Wahl als Online-Schulung per Videokonferenz oder bei Ihnen zu Hause durch.

(Gilt nicht für alle Kassen, fragen Sie mich gerne an, ob eine Kostenübernahme durch Ihre Pflegekasse gewährleistet ist.)

Weitere Detailinformationen u.a. zu möglichen Inhalten finden Sie hier:

Falls Sie nicht direkt in Schwabach leben, berate ich auch in Dietersdorf, Forsthof, Limbach, Nasbach, Obermaimbach, Obermainbach, Penzendorf, Raubershof, Schaftnach, Schwarzach, Uigenau, Unterbaimbach, Unterreichenbach, Wolkersdorf